Kündigungsrechner Kfz-Versicherung
Stichtag: Kündigung muss spätestens am 30.11.2026 beim Versicherer eingegangen sein (Vertragsende 31.12.2026 minus 1 Monat).
Standardfall: Vertragsende 31.12. und 1 Monat Frist ergibt den bekannten Stichtag 30.11. Quelle: § 11 VVG.
Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen (AKB). Es zählt der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.
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So funktioniert die Frist
- Ordentliche Kündigung: Kündigen können Sie zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Das Gesetz erlaubt eine Kündigungsfrist von mindestens einem und höchstens drei Monaten, gleich für beide Seiten (§ 11 Abs. 2 und 3 VVG). Wie lang die Frist bei Ihnen ist, steht in Ihren Vertragsbedingungen (AKB); in der Kfz-Versicherung ist ein Monat üblich. Bei Verträgen bis 31.12. mit Monatsfrist muss die Kündigung bis 30.11. beim Versicherer eingegangen sein.
- Sonderkündigung nach Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag auf Grund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung (§ 40 VVG).
- Sonderkündigung nach Schadenfall (Haftpflicht): Hat der Versicherer den Anspruch nach einem Schaden anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, können beide Seiten innerhalb eines Monats kündigen (§ 111 VVG). Für die Kasko gelten die Regeln Ihres Vertrags.
- Fahrzeugwechsel: Beim Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über; Käufer und Versicherer können kündigen (§§ 95, 96 VVG). Mehr unter Versicherung nach dem Autokauf.
Der Rechner ersetzt keine Prüfung Ihres Vertrags.
Weiterlesen: Kfz-Versicherung wechseln bis 30.11.
Stand: 16.10.2026