Versicherung nach dem Autokauf
Bevor Sie das Auto auf sich zulassen können, brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Den Nachweis bringen Sie als eVB-Nummer mit, das ist ein 7-stelliger Code des Versicherers.
Checkliste
- Versicherung wählen: bestehender Versicherer (Zweitwagen oder Fahrzeugwechsel) oder neuer Vertrag.
- eVB anfordern: Bei vielen Versicherern bekommen Sie sie nach dem Abschluss online. Wie schnell das geht, hängt vom Versicherer ab. Die eVB kostet nichts extra.
- Zulassen bzw. umschreiben: vor Ort oder online über i-Kfz. → Auto ummelden
- Gebühren: Umschreibung mit Halterwechsel 24,20 € (Kennzeichen bleibt, 221.8) bzw. 26,20 € (neues Kennzeichen, 221.10); online 10,40 € bzw. 12,40 €. → Zulassungskosten-Rechner
Was passiert mit der Versicherung des Verkäufers?
Wird das Auto mit bestehender Versicherung verkauft, treten Sie als Käufer in den Vertrag des Verkäufers ein (§ 95 VVG). Sie können ihn sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Das geht innerhalb eines Monats nach dem Kauf; wussten Sie nichts von der Versicherung, innerhalb eines Monats ab Kenntnis. Der Versicherer kann Ihnen mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 96 VVG). Spätestens mit Ihrer Umschreibung auf einen eigenen Vertrag ist das erledigt.
Auto noch nicht zugelassen und muss nach Hause?
Dann brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen mit Kurzzeit-eVB. → Auto überführen ohne Kennzeichen
Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html), abgerufen 16.10.2026. Behörden können zusätzlich Auslagen erheben (§ 2 GebOSt).
Stand: 16.10.2026