Kurzzeitkennzeichen: Kosten 2026 im Überblick
Ein Kurzzeitkennzeichen (Nummer beginnt mit 03 oder 04) brauchen Sie für Probe- oder Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Es gilt 5 Tage ab Zuteilung und nur in Deutschland.
Die Kosten
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Behörde: Zuteilung (221.4) + Registererfassung (124) + Plakettenträger (228.3) | 10,20 € + 3,20 € + 0,30 € = ab ca. 13,70 € zzgl. Auslagen |
| Schilderpaar | Marktpreis, je nach Prägestelle |
| Kurzzeit-eVB | Marktpreis, je nach Anbieter |
Einzelne Behörden weisen abweichende Summen aus. → Kurzzeitkennzeichen-Kostenrechner
Wo beantragen?
Bei der Zulassungsbehörde am Wohnsitz bzw. Sitz oder am Standort des Fahrzeugs (§ 42 FZV). Vertretung mit schriftlicher Vollmacht ist möglich. Meist geht das nur vor Ort. Ob Ihre Behörde einen Online-Antrag anbietet, steht auf ihrer Website.
Voraussetzungen
Betriebserlaubnis, gültige HU über die Laufzeit hinaus, Kurzzeit-eVB, Ausweis, Fahrzeugpapiere oder Kaufvertrag. Ohne HU sind nur Fahrten zur Prüfstelle oder Werkstatt im eigenen bzw. angrenzenden Bezirk erlaubt.
Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html), abgerufen 16.10.2026. Behörden können zusätzlich Auslagen erheben (§ 2 GebOSt).
Weitere Quellen: Service Berlin (121479), Stadt Regensburg, Kreis Soest, Landkreis Günzburg (https://www.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/kraftfahrzeugkennzeichen-beantragung-eines-kurzzeitkennzeichens/; abgerufen 16.10.2026).
Weiterlesen: Auto überführen ohne Kennzeichen
Stand: 16.10.2026